Investitionshilfen des Bundes: Zusätzliche Mittel an Städte und Gemeinden gerecht verteilen

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Entlastung der Kommunen.

„Die Verteilung der zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro des Bundes in den Jahren 2015-2018 soll auf besonders finanzschwache Kommunen konzentriert werden und Investitionen ermöglichen. Dies ist dringend nötig, der kommunale Investitionsrückstand ist immens“, so Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, Berlin. „Deswegen ist es richtig, einen Schwerpunkt der Hilfe auf die finanzschwachen Kommunen zu setzen. Andererseits müssen auch andere benachteiligte Regionen  von den Hilfen profitieren. Aus unserer Sicht sollte dabei auch der demografische Wandel, der gerade Flächengemeinden in ganz Deutschland hart trifft, ein Kriterium für die Verteilung der Mittel auf der Landesebene sein.“

Weiter begrüßt der DStGB, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes im Jahr 2017 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu zwei Dritteln über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil an die Gemeinden fließen werden und zu einem Drittel über einen erhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft. „So werden alle Kommunen von dieser Entlastung etwas haben“, so Landsberg.

Bei den jeweils 500 Millionen Euro des Bundes im Jahr 2015 und nötig auch in 2016 für die Kosten der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern fordert Landsberg, dass die Mittel von den Ländern wie von diesen zugesagt die kommunalen Kosten deckend an die Kommunen weitergereicht werden und nicht im Landeshaushalt steckenbleiben. „Zudem brauchen wir zusätzliche Kapazitäten in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um bei den Asylverfahren eine Bearbeitungsdauer von drei Monaten zu erreichen. Ebenso fordern wir die Länder auf, die noch nicht gedeckten Ausgaben der Kommunen für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen vollständig zu tragen“, so Landsberg abschließend.

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