Leistungsrecht anpassen

„Die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt eine große Herausforderung für die Kommunen, insbesondere die Jugendämter dar. Überwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren, die offenbar teilweise auch von ihren Familien „vorgeschickt“ werden und häufig über Schlepperorganisationen nach Deutschland kommen. Wir müssen sicherstellen, dass sie besonders geschützt, schnell integriert und gut betreut werden. Die in Deutschland zur Zeit geltenden Regelungen z.B. der Inobhutnahme von Jugendlichen, die von ihren Eltern nicht betreut werden können, sind auf solche Situationen und so große Zahlen nicht ausgerichtet. Die dort vorgesehenen Standards sind für den Personenkreis der Flüchtlinge wenig geeignet. Deshalb wäre es sinnvoll, ein eigenes Leistungsrecht für unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge zu etablieren. Die Regelungen sollten einerseits der besonderen Situation dieser Flüchtlinge Rechnung tragen (z. B, die schnelle Integration sowie die schulische und berufliche Bildung in den Vordergrund stellen) und andererseits gewährleisten, dass die Aufgabe sowohl organisatorisch wie finanziell leistbar ist.“

ggZW

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