Diesel-Gipfel

Ergebnisse des 2. Gipfels zur Diesel-Problematik

Ergebnisse des Gipfels

Seitens des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wurde gefordert, dass der Stillstand in der Dieselkrise jetzt schnell beendet werden muss. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die zugesagte Fördermilliarde auch verfügbar gemacht wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kommunen in den Startlöchern stehen – so zum Beispiel mit dem Vorhaben, die Dieselflotte im ÖPNV nachzurüsten und verstärkt auf Elektromobilität zu setzen. Derartige Maßnahmen können kurz- und mittelfristig zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes beitragen und wären ein wichtiges Signal für die im Februar anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu möglichen Fahrverboten. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund konkrete und klare Zusagen erwartet, dass die ersten Gelder noch in diesem Jahr fließen und dass auch bereits begonnene Maßnahmen wie zugesagt förderfähig bleiben. Gleichzeitig wurde vor Insellösungen gewarnt. Man darf nicht nur die jeweilige Stadt, sondern muss auch die Regionen in den Blick nehmen und dabei die Stadt-Umland-Beziehung und die Pendlermobilität berücksichtigen. Erneut hat der DStGB darauf hingewiesen, Fahrverbote und eine Einführung der Blauen Plakette abgelehnt werden.

Seitens der Bundesregierung betont, dass die bereits zugesagte 1 Mrd. Euro, mithin auch der Anteil der Automobilindustrie, ab sofort bereitstehen, wobei der Anteil der Automobilindustrie zunächst vom Bund abgesichert wird. Bereits begonnene Maßnahmen sollen förderfähig bleiben. 

Die erforderlichen Mittel sollen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurde eine Lotsenstelle eingerichtet, die die betroffenen Städte unterstützt. Es wird angestrebt, dass ein Lotse für jeweils drei Kommunen zuständig sein wird. Insgesamt sollen bis zu 40 Lotsen eingesetzt werden.

Thema der Beratungen war auch die im Rahmen der bestehenden Programme erforderliche Co-Finanzierung, die gerade finanzschwache Kommunen vor Probleme stellt. In der Pressekonferenz nach dem Gipfelgespräch wies Bundeskanzlerin Merkel auf die Problematik hin, dass bestehende Programme nicht nachträglich hinsichtlich der Regelungen zur Co-Finanzierung geändert werden können.

Allerdings hat beispielsweise Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff im Rahmen der Pressekonferenz nach dem Gipfel eine Initiative seines Landes in Aussicht gestellt, mit der ein Beitrag zur Unterstützung von finanzschwachen Kommunen bei der Co-Finanzierung geleistet werden soll.

Es erfolgte im Übrigen ein politisches Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu einer Verkehrswende. Dazu gehöre, deren nachhaltige finanzielle Absicherung und eine Stärkung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs über die jetzt vorgesehenen Mittel hinaus. Namentlich bezog sich die Kanzlerin dabei auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Daneben wurden die Digitalisierung und die Umstellung der Busflotten als Themen benannt, welche die Kommunen noch längerfristig beschäftigen werden.

Dies ist aus kommunaler Sicht wichtig, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Alles, was sich im Bereich der Finanzierung von Infrastruktur, gerade im Bereich ÖPNV und Elektromobilität (Ausbau und Verstärkung von Netzen, Betriebshöfe etc.) bewegen soll, bedarf einer längerfristigen Finanzierungsperspektive als der Fonds Nachhaltige Mobilität in der Stadt. Wir setzen uns deshalb für einen Mobilitätsfonds ein, mit dem die Verkehrswende langfristig finanziert wird. Dies hatten wir bereits zum Entwurf des jetzt vorliegenden Ergebnispapiers angemerkt.

Schließlich wurde vereinbart, dass es einen dritten Gipfel, dann unter Beteiligung der Automobilindustrie, geben wird. Dies ist erforderlich, weil die NO2-Problematik in vielen Städten durch den individuellen PKW-Verkehr hervorgerufen wird. Deshalb wurde bereits ein Gutachten in Auftrag geben, aus dem hervorgehen soll, ob bzw. wie die einzelnen PKW-Typen in welcher Form technisch nachgerüstet werden können. Auch diesbezüglich wurde die Verantwortung der Hersteller – auch mit Blick auf die Käufer – betont. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen im Dezember vorliegen.

Wichtige Fakten aus kommunaler Sicht

-    Wann stehen die Mittel bereit?

Die Mittel stehen laut eines im Zuge des Gipfels veröffentlichten Entwurf eines Sofortprogramms ab Dezember 2017 bereit; der größte Teil der Mittel allerdings erst ab Januar 2018. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die ergänzende Aussage der Bundeskanzlerin, wonach die Bereitstellung der Mittel zur Digitalisierung möglichst auf den Beginn des Jahres 2018 vorgezogen werden soll. Außerdem soll eine Deckungsfähigkeit von Mitteln erreicht werden; nach unserem Verständnis sollen mithin Mittel aus Programmen, bei denen der Abruf nicht oder nur zögerlich anläuft, auch für Maßnahmen aus anderen Programmen verwendet werden können.

-    Was ist mit vorzeitig begonnenen Maßnahmen?

Hierzu heißt es in einem im Zuge des Gipfels veröffentlichten Entwurf eines Ergebnispapiers, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Kommunen so früh wie möglich beginnen müssen. Wörtlich heißt es: „Für zahlreiche Maßnahmen des Sofortprogramms ist deshalb – vorbehaltlich der späteren Förderentscheidung insoweit auf eigenes Risiko – ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn ab dem 29.11.2017 möglich.“ Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gipfels darauf hingewiesen, dass bereits begonnene Maßnahmen förderfähig bleiben sollen.

Dementsprechend soll nach den Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein vorzeitgier Förderbeginn bei allen Maßnahmen möglich sein, die im Sofortprogramm unter den Punkten 1., 2. und 3.a) beschrieben werden. Problematisch ist allerdings, dass hierzu noch keine Förderrichtlinien veröffentlicht wurden. Der DStGB wird gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, um einen raschen vorzeitigen Förderbeginn im Interesse der betroffenen Städte zu erreichen.

-    Wer ist antragsberechtigt?

Der Kreis der Antragsberechtigten soll nach derzeitigem Stand weiter gefasst werden als der der unmittelbar Betroffenen. Mithin könnten auch andere Gebietskörperschaften und Unternehmen von den Mitteln profitieren. In dem Punkt ist den kommunalen Spitzenverbänden ein Entgegenkommen signalisiert worden, nachdem in den Gesprächen massiv für eine Aufnahme so genannter Verkehrsverflechtungsbereiche (also Stadt-Umland/Regionen) geworben wurde. Der DStGB wird sich weiter für eine eigene bzw. gemeinsame Antragsberechtigung von Kommunen in verkehrlichen Verflechtungsbereichen, die von der Problematik betroffen sind, einsetzen.

-    Was ist förderfähig?

Dies geht im Einzelnen aus Ergebnispapier und Sofortprogramm hervor. Förderfähig sind insbesondere die Umrüstung von Bussen und kommunalen Nutzfahrzeugen.

-    Wer ist Ansprechpartner für die Kommunen während des Verfahrens?

Dies ist eine personell aufgestockte Lotsenstelle in der jeweils ein Lotse drei Städte betreuen soll. Die Lotsenstelle ist seit dem 20.11.2017 telefonisch als auch per E-Mail zu erreichen:

E-Mail: LoMo@bmvi.bund.de
Telefon: 030 18 300 6541

- Wo sind die Entwürfe von Sofortprogramm und Ergebnispapier abrufbar?

Beide Dokumente sind unten als PDF-Dokumente abrufbar. 

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, dem Verfahren und Ansprechpartnern sind im Internet-Angebot der Bundesregierung unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Saubere-Luft/_node.html

Weitere Informationen:

(Foto: © StockWERK - Fotolia.com)

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