Statement

DStGB zur Abschaffung der Maskenpflicht

Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen kontinuierlich sinkt ist die Pandemie noch lange nicht vorbei. Vergleicht man die Zahl der Neuinfektionen pro Woche mit den Zahlen aus dem Juni des vergangenen Jahres kann man erkennen, dass wir uns immer noch auf einem deutlich höheren Niveau bewegen. Teilweise ist die Sieben-Tages-Inzidenz immer noch rund fünfmal so hoch wie vor einem Jahr. 

Ein Blick nach Großbritannien, mit einer deutlich höheren Impfquote, macht zudem deutlich, dass neue Varianten schnell dazu führen können, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen. Daher sollte eine Aufhebung der Maskenpflicht allenfalls schrittweise erfolgen. Sicherlich kann man darüber nachdenken, im Freien auf die Maskenpflicht zu verzichten, wenn es sich nicht um sehr große und gedrängte Menschenansammlungen handelt. In Innenräumen, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten die Maskenpflicht aber zunächst einmal bestehen bleiben.

Wir haben uns in einem Jahr der Pandemie daran gewöhnt, uns selbst und unsere Mitmenschen mit diesem einfachen und wirksamen Mittel zu schützen. Daran sollten wir festhalten, bis die Zahlen es wirklich zulassen, auf dieses Mittel zur Pandemiebekämpfung zu verzichten. Die Abschaffung der Maskenpflicht muss der letzte Schritt in einer Reihe von Lockerungsmaßnahmen sein.

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