Handreichung für die Praxis: Handbuch über staatliche Beihilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein neues Handbuch zum Beihilferecht veröffentlicht. Darin will das Ministerium allen beihilfegewährenden Stellen eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelwerke sowie konkrete Möglichkeiten und Prüfungsschritte für den Umgang mit staatlichen Beihilfen geben.
Das Handbuch enthält die wichtigsten Änderungen durch die Modernisierung des EU-Beihilferechts 2012-2014. In einer grundlegenden Einführung wird die Systematik staatlicher Beihilfen erläutert und in einem zweiten Teil konkrete Möglichkeiten für den Umgang mit staatlichen Beihilfen aufgeführt.
Dargestellt werden zunächst die Fördermöglichkeiten ohne Beihilfeelement und damit auch die Arten der öffentlichen Förderung, die schon tatbestandlich keine staatlichen Beihilfen sind. Dies hat aus kommunaler Sicht Relevanz bei der Förderung von Tätigkeiten rein hoheitlicher Natur sowie bei Maßnahmen, die nur rein lokalen Charakter haben. Auch der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden durch die öffentliche Hand wird aufgegriffen.
Darüber hinaus erfolgt die Darstellung „gerechtfertigter“ Beihilfen ohne Notifizierungspflicht. Hier geht es um die Möglichkeiten der Freistellung durch die De-minimis-Verordnung, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sowie das Paket zur Freistellung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Das Handbuch erläutert in dem Zusammenhang auch praktische und technische Schritte für Melde-, Anzeige- und Informationspflichten bei der Freistellung von Beihilfen nach der AGVO. Das BMWi hat hierfür ein neues Datensystem eingerichtet, mit dem die Beihilfen nach der AGVO selbst eingetragen werden sollen.
Anmerkung
Das Handbuch dient als grundlegende Übersicht der umfangreichen Regelwerke zum Europäischen Beihilferecht aus dem Blickwinkel des BMWi. Im August 2015 ist ein speziell auf Gemeinden, Städte und Kreise sowie kommunale Unternehmen zugeschnittenes Handbuch erschienen, das zielgerichtet Informationen zu typischen Praxisfällen gibt. Das Handbuch wurde vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessische Städtetag, dem Hessischen Landkreistag gemeinsam mit dem Land Hessen und der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
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