Wichtiger Schritt

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat die Ergebnisse der Koalitionsrunde von Sonntagabend begrüßt. Kommunen und Ländern drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen ist ein wichtiger Schritt. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt und die Leistungen den Flüchtlingszahlen angepasst werden. Richtig ist die Aufstockung des Bundesfreiwilligendienstes um bis zu 10.000 neue Stellen. Das ist ein Signal für die Unterstützung des Ehrenamtes bei der Flüchtlingshilfe und auch eine Chance für einen Teil der Flüchtlinge selbst. Notwendig sind allerdings auch zusätzliche Stellen in den Kommunen, bei der Verwaltung, in Kitas und Sozialeinrichtungen. Auch die Reduzierung verzichtbarer Standards beim Bau von Unterkünften entspricht einer Forderung des DStGB.

Es ist überfällig, dass die Südbalkanstaaten und Albanien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Wir erwarten, dass vor dem Hintergrund der dramatischen Situation der Bundesrat dieses mitträgt.

Auch die Absicht 150.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen von Bund und Ländern zu schaffen, muss jetzt schnell umgesetzt werden. Es wäre eine deutliche Entlastung, wenn Personen ohne Bleibeperspektive in diesen Einrichtungen bleiben, nicht auf die Kommunen verteilt werden, sondern von dort ausreisen müssen oder abgeschoben werden.

Der Appell, ein neues europäisches Verteilungssystem aufzubauen, ist längst überfällig.

Alle diese beschlossenen Maßnahmen werden aber nicht kurzfristig, sondern allenfalls mittelfristig die Lage vor Ort entspannen können. Viele Kommunen sind längst überfordert, weil die Zuweisung von den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder in die Kommunen immer kurzfristiger erfolgt und selbst behelfsmäßige Unterkünfte wie Zelte oder Traglufthallen immer schwieriger zu organisieren und einzurichten sind. Auch das Personal, was seit Monaten unter einem enormen Druck die Herausforderungen bewältigt, ist zunehmend überfordert.

Zur kurzfristigen Entlastung der Situation sollte die Einrichtung von sog. Hotspots in den Herkunftsländern vorgesehen werden. Auch die Verfahrensregelungen im Asylrecht müssen vereinfacht werden, um die Entscheidungen zu beschleunigen. Dazu kann auch gehören, dass bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern ein gerichtliches Verfahren die Abschiebung oder Ausreise nicht hemmt, sondern die weiteren Schritte vom Herkunftsland aus betrieben werden müssen.

Nur mit echter Solidarität gegenüber den wirklich Verfolgten und mit konsequenter Optimierung und Anwendung unseres Rechts werden wir die Probleme lösen können. Dabei muss der Grundsatz gelten: „Weniger Reden mehr Handeln“. 

(Foto: © kameraauge- Fotolia.com)

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