Tag des Grundgesetzes

Demokratie vor Ort stärken und anlässlich des Ehrentages feiern!

Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 wurde unsere Verfassung verkündet – als Fundament für Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Der Tag des Grundgesetzes wird in diesem Jahr zum 77. Mal gefeiert. In diesem Jahr ist der Tag zugleich eine Gelegenheit, im Sinne der Anregung für einen „Ehrentag“ durch den Bundespräsidenten ehrenamtlich Engagierte auszuzeichnen. Zudem hat auch die Stiftung gegen Rassismus an diesem Tag einen Anlass gesehen, um unter dem bundesweiten Motto: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zu vielfältigen, dezentralen Aktionen eingeladen – angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.

Der Ehrentag sowie der Aufruf der Stiftung gegen Rassismus, das Grundgesetz zu feiern wird aktiv durch den DStGB unterstützt. Es haben sich bereits zahlreiche Städte und Gemeinden mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen daran beteiligt. Ob öffentliche Veranstaltung, Gesprächsformat, Schulprojekt, kultureller Beitrag, Sportaktion oder ein Zeichen im öffentlichen Raum: Jede Form der Beteiligung – ob klein oder groß – trägt dazu bei, die Werte des Grundgesetzes sichtbar zu machen und für Vielfalt und Zusammenhalt einzustehen.

Das Grundgesetz ist das Fundament für die Menschenwürde, Freiheit und Demokratie in Deutschland und seinen rund 11.000 Kommunen. Die dort festgeschriebenen und in den Kommunen gelebten Werte sind jedoch längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie müssen insbesondere in Zeiten, in denen sie von Teilen der Gesellschaft und Politik immer wieder in Frage gestellt werden, umso sichtbarer werden, gelebt und verteidigt werden. Die Stärkung demokratischer Strukturen und Widerstand gegen Bestrebungen, die solche Strukturen nicht akzeptieren oder sogar aktiv überwinden wollen, ist ein zentrales Anliegen der Städte und Gemeinden. Dafür setzen sich vor allem die haupt- und ehrenamtlich Engagierten auf kommunaler Ebene mit viel Kraft und Überzeugung täglich ein.

Das Grundgesetz steht bis heute klar gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Städte und Gemeinden setzen sich mit ihrem vielfältigen Engagement für Demokratie, Respekt und Menschenwürde ein und für eine Null-Toleranz-Strategie gegen Ausgrenzung, Hass, Hetze und Geschichtsvergessenheit.

Genau diese Demokratiearbeit droht jedoch aktuell in Teilen zurückgefahren und durch extremistische Kräfte ausgehebelt zu werden. Hier sind alle – Politik, Gesellschaft, Medien, Polizei und Justiz sowie alle föderalen Ebenen – gefordert gegen diese Entwicklung vorzugehen und sich für die Demokratie und ihre Grundwerte stark zu machen und diese zu verteidigen. Hierzu gehört auch, dass die kommunale Demokratiearbeit mit einem übergeordneten gesetzlichen Rahmen verlässlich und dauerhaft abgesichert wird. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe und muss auf verlässliche Strukturen zurückgreifen können.

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