Musterverträge 'Mobilfunkanlagen'

Musterverträge 'Mobilfunkanlagen'

Auf dieser Seite befinden sich die aktuellen Musterverträge, die zwischen dem DStGB und den Akteuren im Mobilfunkausbau geschlossen wurden.

Die Notwendigkeit eines raschen Mobilfunkausbau mit dem jeweils modernsten technischen Standard ist in Deutschland überwiegend politischer Konsens. Im öffentlichen Diskurs wird inzwischen fast ausnahmslos die Forderung nach einem möglichst flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Mobilfunknetz formuliert. Die Erreichung dieser Zielsetzungen können Kommunen durch Partizipation im Ansiedlungsprozess von Mobilfunkanlagen unterstützen. Zudem bietet es sich an, kommunale Gebäude, Grundstücke und Infrastrukturkomponenten für den Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen.

Um insbesondere kleinere kommunale Gebietskörperschaften zu unterstützen, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit Mobilfunknetzbetreibern und einzelnen Tower Companies Musterverträge ausgehandelt, zu deren Vorlage bei Vertragsverhandlungen mit Kommunen über Mobilfunkstandorte sich die Unternehmen verpflichtet haben. Die Musterverträge können zwar einvernehmlich abgeändert werden, ihre Verwendung ist für die Unternehmen jedoch zwingend, wenn die Kommunen dies wünschen.

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der ATC Germany Holdings GmbH

Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH, Naumburg (Saale)

Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Vantage Towers AG (Vodafone):

Vereinbarungen zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der DFMG Deutsche Funkturm GmbH:

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und Telekom Deutschland GmbH

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